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  -  Pressebox   -  SIANKA® Branchengespräch mit Ludger von Schoenebeck

Einmal im Jahr trifft sich Christian Schmidt, Markeninhaber von SIANKA® Bettwaren & Hygieneprodukte und Geschäftsführer der S&Z Verpackung GmbH, zum Gespräch mit einem Spezialisten der Branche. In diesem Jahr ist Ludger von Schoenebeck der Einladung ins münsterländische Oelde gefolgt.

Als Geschäftsführer der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. ist er seit 23 Jahren rund um den Globus unterwegs, um über das RAL-Gütezeichen aufzuklären und Wäschereibetriebe von den Vorteilen des weltweit einzigen Systems zur Qualitätssicherung zu überzeugen. Mit Erfolg: Immer mehr ausländische Betriebe lassen sich mit dem RAL-Gütezeichen zertifizieren. Daher stand das brisante Thema Hygiene im Mittelpunkt des diesjährigen Branchengesprächs:

„RKI-Richtlinien haben keinen Empfehlungscharakter mehr, sie sind verpflichtend“

Als Geschäftsführer der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. ist er seit 23 Jahren rund um den Globus unterwegs, um über das RAL-Gütezeichen aufzuklären und Wäschereibetriebe von den Vorteilen des weltweit einzigen Systems zur Qualitätssicherung zu überzeugen. Mit Erfolg: Immer mehr ausländische Betriebe lassen sich mit dem RAL-Gütezeichen zertifizieren. Daher stand das brisante Thema Hygiene im Mittelpunkt des diesjährigen Branchengesprächs:

1. Christian Schmidt: Wir freuen uns sehr, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind. Da die RKI-Richtlinien nun als verpflichtend gelten, ergeben sich daraus für uns einige Fragestellungen. Welche Rolle spielt die Qualität der Textilien bei der Umsetzung der RKI-Richtlinien?

Ludger v. Schoenebeck: Generell ist es Aufgabe der Textilpflege, die gebrauchten und verschmutzten Textilien wieder in einen sauberen hygienischen Zustand zu bringen, ohne sie mehr als nötig zu beanspruchen. Da in Einrichtungen des Gesundheitswesens in der Regel textile Mietdienste gefordert werden, ist es für jeden Wäschereiunternehmer von großer Bedeutung nur Textilien einzukaufen, die sich möglichst schonend und lange im Kreislauf verbleibend aufbereiten lassen. Hierbei gilt es Produkt- und Prozessqualität in Einklang zu bringen. Daher nutzen auch die modernsten Maschinen nichts, wenn die Textilien minderwertig sind. Hier sehe ich noch einen gewissen Handlungsbedarf.

2. Christian Schmidt: Wie können Einkäufer für mehr Qualität sensibilisiert werden?

Ludger v. Schoenebeck: Den Einkäufern in Einrichtungen des Gesundheitswesens fehlt bisweilen leider die Fachkompetenz, die Qualität von Textilien richtig zu beurteilen. Die sogenannten Technischen Beschreibungen für Krankenhaustextilien, die bei Ausschreibungen als Orientierungshilfe dienen sollten, sind leider etwas in Vergessenheit geraten. Zudem hat sich die Wasch- und Entwässerungstechnik in den letzten Jahren weiterentwickelt, so dass die Hohenstein Institute unter Mitwirkung der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. neue Qualitätsstandards für Leasing taugliche Textilien erarbeitet haben. Die neuen Hohenstein Qualitätsstandards stellen zukünftig eine Alternative dar, da hier die Standardqualitäten für alle Arten von Leasingwäsche unter Berücksichtigung modernster Maschinentechnik genau definiert sind. Im Übrigen gilt, dass das RAL Gütezeichen nach RAL-GZ 992 gemäß Art. 43 der Richtlinie 2014 / 24 EU als Ausschreibungsgrundlage nach Europäischen Richtlinien zugelassen ist.

3. Christian Schmidt: Wir sehen uns als Lösungspartner der Branche und testen selbst neue Produkte und Materialien mit denen sich die RKI-Richtlinien einfacher umsetzen lassen.

Ludger v. Schoenebeck: Das begrüßen wir sehr. Für die Gütegemeinschaft ist es wichtig, dass die Hersteller unsere Interessen unterstützen. Daher war ich auch sehr erfreut, von einem Textiler zum Erfahrungsaustausch eingeladen worden zu sein. Die Entwicklung geht klar in Richtung optimales Produkt, bei dem der Preis, die Großwäschereitauglichkeit und die lange Haltbarkeit ausschlaggebend sind. Wäschereiunternehmen sind eher technisch orientiert und brauchen in Sachen Textilqualität gute Beratung und Partner. Auch im Auftrag der Gütegemeinschaft forschen die Hohenstein Institute kontinuierlich in den Bereichen Textilien, Prozess- und Verfahrenstechnik und Hygiene. Einen großen Stellenwert spielt hierbei auch stets die Zusammenarbeit mit den Fördermitgliedern der Gütegemeinschaft. Die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes richten sich jedoch nicht nur an die Kliniken selbst, sondern auch an ambulante OP-Zentren, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen sowie Arzt- und Zahnarztpraxen die RKI-Richtlinien umzusetzen. In der Vergangenheit jedoch, konnte der Textilservice den Markt der Arztpraxen noch nicht abdecken, so dass ich hier angesichts 170.000 Arztpraxen in Deutschland einen interessanten Zukunftsmarkt sehe. Generell gilt, dass Ärztekleidung mindestens täglich und nach Bedarf gewechselt werden sollte.

4. Christian Schmidt: Der Faktor Mensch spielt bei der Umsetzung und Einhaltung der RKI-Richtlinien die entscheidende Rolle. Beim Patientenwechsel darf das Personal nach Augenkontrolle entscheiden, ob neben der Wäsche auch das Kissen und die Einziehdecke gewechselt werden. Wie sieht das in der Praxis aus?

Ludger v. Schoenebeck: Ein kompletter Bettenwechsel nach jedem Patientenwechsel wäre sicherlich ideal. Zumindest in Bereichen der Intensivmedizin. In Hygieneplänen ist dieser Wechsel jeweils geregelt, jedoch wird häufig insbesondere bei sehr kurzer Verweildauer des Patienten nach dem Verschmutzungsgrad des Kissens geurteilt. Gerade auch zur Vermeidung nosokomialer Infektionen ist es daher empfehlenswert einen möglichst häufigen Wäschewechsel durchzuführen. Die Wäschedesinfektion sollte stets nach den Grundsätzen der RAL-Gütesicherung gemäß RAL-GZ 992/2 durchgeführt werden. Hierzu wird in der RKI-Richtlinie hingewiesen. Neben der sicheren Desinfektion gibt es auch sehr innovative und textilschonende Verfahren mit denen es auch möglich ist, die ökonomischen Risiken für die Vertragspartner zu minimieren und eine lange Textilnutzung sicherzustellen.

5. Christian Schmidt: Da wir neben Bettwaren und Hygieneprodukten auch Lieferant von Folien und Säcken sind, werden wir immer wieder von Wäschereibetrieben auf den Umgang mit infektiöser Wäsche angesprochen. Offensichtlich scheinen die RKI-Richtlinien hier nicht eindeutig formuliert zu sein.

Ludger v. Schoenebeck: Tatsächlich ist die Formulierung hier etwas ungenau. Die RKI-Richtlinien verweisen auf die Unfallverhütungsvorschriften. Die wiederum besagen, dass die Säcke aus Kunststoff, beispielsweise aus PE, reißfest sowie mindestens 0,08 mm dick sein müssen. Die Formulierung erlaubt aber auch den Einsatz von Kunststoffsäcken aus anderen Materialien, sofern diese gleichermaßen geeignet sind. Wichtig dabei ist, dass diese Säcke die gleiche Reißfestigkeit haben. Ein bestimmter Farbcode wird nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben die Verwendung von gelben Säcken zur Kennzeichnung von infektiösem Wäschegut, da sich das in der Praxis bisher bewährt hat. Leider gibt es europaweit keine einheitliche Vorgehensweise bei der Behandlung infektiöser Wäsche. Es gibt noch viel zu tun.  

6. Christian Schmidt: Die Zusammenarbeit der Gütegemeinschaft mit dem Textilforschungszentrum Hohenstein ist zu einer wichtigen Basis bei der Etablierung von Innovationen und betrieblichen Verbesserungen in der sachgemäßen und hygienischen Aufbereitung von Textilien für das Gesundheitswesen geworden. Woran arbeiten Sie aktuell?

Ludger v. Schoenebeck: Wir haben viele Themenfelder, in denen die Hohenstein Institute in ihren verschiedenen Fachabteilungen forschen. Gerade das RAL-Gütezeichen steht für den Stand der Technik, den es gilt stets weiter zu entwickeln. Gerade für das wachsende Segment der Altenpflegeeinrichtungen ergeben sich neue Herausforderungen, neue Produkte und Technologien zur Pflege alter Menschen zu entwickeln.  Hier können sicherlich noch optimierte Textilien entwickelt werden. Vorrang hat jedoch die Sicherstellung der Hygienestandards. Vor dem Hintergrund des Auftretens multiresistenter Erreger, MRSA, ESBL, ist es vordringlich auch Bewohnerwäsche grundsätzlich desinfizierend aufzubereiten. Da diese Textilien sich jedoch mit geringeren Temperaturen waschen und schonend trocknen lassen, stehen mittlerweile Technologien den Wäschereibetrieben zur Verfügung, die diese Qualitätsanforderungen im gleichen Maße umsetzen. Mittlerweile kann die Gütezeichengemeinschaft mit 140 zertifizierten Wäschereibetrieben flächendeckend nach RAL-GZ 992/4 diese besondere Dienstleistung erbringen, welche auch bei den Ausschreibungen der Vergabestellen gefordert wird.