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  -  News   -  NOT(ariat) amused!

Worte gehören uns allen? Nicht ganz, denn die Benutzung des Wortes „Notariat“ ist nicht gestattet! 

Zumindest, wenn man nicht als staatliche Behörde organisiert und mit Beamten im Landesdienst besetzt ist. Sobald klassische Notare im Sinne der Bundesnotarordnung das Wort „Notariat“ beispielsweise im Text oder in der URL ihrer Website verwenden, müssen sie sich prompt mit einem Mahnverfahren herumschlagen. Die Erklärung dafür ist, dass die Justizverwaltung diese Bezeichnung nur Behörden vorbehält.

Doch im Allgemeinen ist das Wortverständnis ganz klar: Dort wo Notare tätig sind, ist ein Notariat. Ob der besagte Notar nun in einer Behörde sitzt oder in einer Kanzlei – macht für den Otto-Normalverbraucher keinen Unterschied? Wovon und warum sich eine Behörde mit der Annektierung eines Wortes, das dem Allgemeingut zuzuordnen ist, absetzen möchte, bleibt im Dunkeln.